Neuerscheinungen
ISBN: 978-3-938275-67-2
Preis: 16.80 €
ISBN: 978-3-938275-70-2
Preis: 14.80 €
ISBN: 978-3-938275-71-9
Preis: 12.00 €
ISBN: 978-3-938275-69-6
Preis: 12.00 €
ISBN: 978-3-938275-68-9
Preis: 12.00 €
ISBN: 978-3-938275-72-6
Preis: 8.00 €
Aktuelle Termine
Und Deutschland? Ich weiß nicht…“
Rolf Becker liest Heinrich Heine
Aus der Textfolge „Dichter unbekannt“
von Rolf Becker und Claus Bremer
Samstag, 6. März 2010, 19.30 Uhr – Friedenskirche Bremen,
Humboldtstraße 175, 28203 Bremen – Eintritt: 10 € (Ermäßigt 8 €)
Veranstalter: Ev. Friedensgemeinde Bremen, Buchhandlung Leuwer und Donat Verlag – Eintritt: 10 € (Ermäßigt: 8 €) – Kartenvorverkauf in der Friedensgemeinde (Tel.: 0421-74242), Humboldtstr. 175, der Buchhandlung Leuwer, Am Wall 171 (Tel.: 0421-321828) und dem Donat Verlag, Borgfelder Heerstr. 29 (Tel.: 0421-1733107)
Heinrich Heine – immer noch gefährlich? Wider den Trend, den poli-
tischen Poeten in Watte zu packen – Bremer Lesung mit Rolf Becker
Im Mai 2008 ist Rolf Becker bei einer Lesung von Texten Heinrich Heines von dem ehemaligen Wirtschaftssenator Wilhelm Rahlfs (FDP) mit einem Gehstock tätlich angegriffen worden. Wenige Wochen später empörten sich Besucher einer Heine-Lesung in Borgfeld, weil sie von der Kritik des Poeten an provinziellen bzw. spießbürgerlichen Haltungen nichts wissen wollten und ihnen mehr an dem Liebeslyriker gelegen war. Im Oktober 2009 flackerte in Bremen ein Streit um den Standort eines Heine-Denkmals auf. Statt, wie geplant, dem Dichter einen Platz vor der Bürgerschaft zu geben, einigte man sich darauf, das Denkmal in den Wall-Anlagen, zwischen der Kunsthalle und der Kreuzung vor der Stadtbibliothek, aufzustellen.
Neu ist solch unrühmlicher Umgang mit dem Dichter jedoch nicht. Erinnert sei an die Ächtung der Schriften Heines während der Nazi-Zeit in Deutschland, an das langjährige Weigern der SPD in Nordrhein-Westfalen, die Düsseldorfer Universität nach dem bedeutendsten Sohn der Stadt zu benennen, oder – wie in Bayern noch bis Anfang der 1970er Jahre geschehen – Gedichte von Heine wie die „Loreley“ mit Verfasserangaben „Unbekannter Dichter“ oder „Aus dem Volksmund“ zu versehen. Und längst ist es heute – wie schon Anfang des letzten und vorletzten Jahrhunderts – wieder üblich, den Heine der „Gartenlaube“ auf sogenannten Heine-Events darzubieten, wie etwa vor wenigen Jahren im Deutschen Schauspielhaus Hamburg. Gegen diesen Trend wendet sich am 6. März um 19.30 Uhr die Lesung „Und Deutschland? Ich weiß nicht…“ Rolf Becker, der bekannte TV- und Theaterschauspieler, trägt Heinrich Heine in der Friedenskirche (Humboldtstraße 175) vor. Becker, der am Alten Gymnasium in Bremen sein Abitur gemacht hat, gilt als einer der besten Heine-Rezitatoren. Mit der Textfolge „Dichter unbekannt“ soll vor allem der unterschlagene, politische Heine vorgestellt werden. Veranstalter sind die Ev. Friedensgemeinde, die Buchhandlung Leuwer und der Donat Verlag. Eintritt: 10 € (Ermäßigt 8 €)
Anfragen bitte an: Donat Verlag Bremen, Helmut Donat
Telefon: 0421-1733107 oder 0421-274886
Mail: info@donat-verlag.de
Literatur in Borgfeld – 19
Veranstaltet von dem Stiftungsdorf Borgfeld, Jacques’ Wein-Depot und dem Donat Verlag in Verbindung mit Hartwig Struckmeyer
Jochen Grünwaldt
Die klugen Weserstädter
Mit einem Vorwort von Christian Weber
Donat Verlag, 96 Seiten, Hardcover, 12 € –
ISBN 978-3-938275-71-9
Lesung und Vortrag des Autors – Olaf Dinné spielt dazu fetzige Musik auf seinem Tastophon
und Banjo.
Mittwoch, 10. März 2010,
19 Uhr, „Fleetstube“ des Stiftungsdorfes Borgfeld, Daniel-Jacobs-Allee 1, 28357 Bremen
Begrüßung: Ute Büge
Einführung: Hartwig
Struckmeyer
Schlusswort: Helmut Donat
Die Klugheit der Weserstädter ist einmalig. Sie kreieren bemerkenswerte Formen des Sich-Kleidens und -Unterhaltens, entledigen sich auf ungewöhnliche Weise ihres überflüssigen Eigentums und bereiten sich auf das nächste Hochwasser überaus einfallsreich vor. Überhaupt gehen sie – wenn irgend möglich und wie sonst nirgendwo – neue Wege. Stets sind sie darauf bedacht, ihr Leben unkonventionell, aber auch interessant für jedermann zu gestalten.
Unsere Volksvertreter sollten sich ein Beispiel an den Weserstädter Politikern nehmen: Originelle Ausreden, überraschende Reformideen, lässig-finanzierte Wahlgeschenke – und wie ihnen erst die Sanierung des Staatshaushalts gelingt! All das ist wirklich bewunderns- und nachahmenswert – und dazu auch noch sehr unterhaltsam.
Ist das Lob für die Bürger von Weserstadt aber wirklich ernst meint und weshalb schreibt der Präsident der Bremischen Bürgerschaft dazu ein Geleitwort? Was hat es mit der etwas seltsamen Sprache auf sich? Warum sagen die Kapitel-Überschriften nicht, um was es tatsächlich geht? Wie ist es zu verstehen, dass die einzelnen Abschnitte auf sehr skurrile Weise geordnet sind? Haben wir es gar mit einer Schildbürgerei zu tun? Doch machen Sie selbst ein Bild!
Jochen Grünwaldt, Jg. 1938, lebt im Bremer „Viertel“, langjähriges Mitglied des Schriftstellerverbandes, war als Lehrer und Schulleiter tätig und ist heute in der Freiwilligen-Bewegung engagiert. Seltenes Hobby: Sammeln von Pinguinen. Zahlreiche Veröffentlichungen in Zeitschriften und Anthologien. Im Donat Verlag erschienen sind der Erzählband „Stinknase, Elefant und das Katzencafé“ sowie der Gedichtband „Ich doch nicht!“
Carl Schurz–Deutsch-Amerikanischer Club e.V.
lädt ein zu
„Bier bei Beckröge" – Erinnerungen an eine Bremer Firma und Familie
Vortrag und Lesung mit Günter Beckröge (Bad Harzburg) und Helmut Donat
Donnerstag, 11. März 2010,
19 Uhr - Haus der Wissenschaft,
Sandstraße 1, 28195 Bremen
Kleiner Saal, 1. Obergeschoss
Begrüßung: Helmut Schoene Eintritt frei
In seinem Roman „Bier bei Beckröge“ stellt Günter Beckröge den Werdegang und das Wirken einer Bremer Kaufmannsfamilie dar, die ihr mittelständisches Unternehmen über 100 Jahre hinweg erfolgreich geführt hat. Er gibt aber auch Einblick in die Schwierigkeiten, mit denen die Firma z.B. im Ersten Weltkrieg, in den Krisenjahren der Weimarer Republik, im Dritten Reich, Zweiten Weltkrieg und in der Zeit danach zu kämpfen hatte. Zwar ist der Betrieb seit einigen Jahrzehnten nicht mehr im Besitz der Familie, und die neuen Inhaber haben vieles modernisiert, der Name Beckröge steht aber noch heute für ein marktführendes Unternehmen. Alles begann damit, dass ein Schwager des Gründervaters 1866 nach Amerika auswandert – und später als reicher Mann zurückkehrt... Eine Familie, so Bürgermeister Jens Böhrnsen in seinem Vorwort zu dem Buch, „die dem altbremischen Ideal, Patriot und Weltbürger zu sein, treu geblieben ist und bei allen Erfolgen nie vergessen hat, dass sie dem Menschen zu dienen haben.“
Literatur in Borgfeld – 20
Veranstaltet von dem Restaurant „Magnolia" und dem Donat Verlag in Verbindung mit Hartwig Struckmeyer
Freitag, 9. April 2010, 19 Uhr
Begegnung mit anderen Kulturen – „Mit Träumefedern fliegen"
Armenischer Abend
Restaurant „Magnolia"
Borgfelder Heerstr. 44
28357 Bremen – Eintritt: 2 €
Telefonische Anmeldung erbeten unter 0321-1733107 und 0421-2070990
Für den 20. Abend in der Reihe „Literatur in Borgfeld" haben wir uns bereits etwas Besonderes ausgedacht, nämlich einen „Armenischen Abend“ mit Reden, Gedichten, Liedern, Essen, Musik, Erzähltem, Vorspeise und Granatäpfeln – kurz ein bunt-gemischtes, anspruchsvolles Programm.
Mit Reden, Gedichten, Liedern, Essen, Musik, Erzähltem und Granatäpfeln
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Donat Verlag & Antiquariat
Borgfelder Heerstr. 29
28357 Bremen
1. Geltung
Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Basis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer aktuellen Fassung. Von ihnen abweichende Bedingungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, haben keine Gültigkeit.
Abweichungen oder Ergänzungen sowie telefonische oder mündliche oder auf andere Weise getroffene Zusatzvereinbarungen erlangen nur und erst durch unsere schriftliche Bestätigung Wirksamkeit.
2. Vertragsschluß und Rücktritt
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, unabhängig davon, ob dieses Angebot schriftlich, mündlich, elektronisch (z.B. per E-Mail) oder auf sonstige Weise abgegeben wird. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder dadurch annehmen, dass dem Besteller die bestellte Ware innerhalb dieser Frist zugesandt wird.
Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern z.B. auf der Verlags-Website ist der Donat Verlag zum Rücktritt berechtigt.
Der Donat Verlag gewährt seinen Kunden ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Es gilt das Datum der Rechnungsstellung. Hierzu müssen sich die Artikel in neuwertigem Zustand befinden. Die Rücksendung ist ausreichend frankiert und mit einer Kopie der Rechnung bzw. des Lieferscheins an die Verlags-Adresse zu senden. Die Kunden erhalten entsprechend eine Gutschrift des Donat Verlages.
Bei berechtigten Mängeln kann den Kunden auch die Rücksendegebühr erstattet werden.
3. Lieferung, Lieferzeiten, Gefahrenübergang
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b) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Schriftform im Sinne dieser AGB liegt nicht vor, wenn Erscheinungstermine in Verlagsprospekten oder auf der Verlags-Website angegeben sind.
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d) Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns jedoch nur berufen, sofern wir den Kunden unverzüglich von ihnen benachrichtigt haben.
e) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Institution übergeben worden ist.
4. Preise
Die gesetzlich gebundenen Preise schließen die Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe ein. Versand- und Bearbeitungskosten werden zusätzlich berechnet, sofern das ausdrückliche Verlagsangebot z.B. auf der Website keine anderen Bedingungen zu Gunsten des Kunden vorsieht.
5. Eigentumsvorbehalt
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6. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
a) Unsere Rechnungen werden zum auf der Rechnung vermerkten Fälligkeitsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für von uns beauftragte Inkassopartner.
b) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden mit Eintritt des Verzugs alle noch offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu verlangen. Können wir einen hierüber hinausgehenden Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
c) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
7. Gewährleistung
a) Offensichtliche Mängel müssen uns unabhängig von ihrer tatsächlichen oder vermuteten Ursache unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung mitgeteilt werden. Das Recht des Kunden, Mängel gleichzeitig ggf. auch gegenüber Transportfirmen und / oder Spediteuren anzuzeigen, bleibt unberührt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht erkannt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist für solche nicht offensichtlichen Mängel beträgt jedoch längstens sechs Monate ab Übergabe der Kaufsache.
b) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
c) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
8. Datenschutz
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9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bremen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ist Bremen, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder in ihrer Wirksamkeit beschränkt sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder in ihrer Wirksamkeit beschränkten Klauseln treten dann die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976 in der jeweils geltenden Fassung.
Stand: März 2006